Die Vielfalt der Brotaufstriche
Wer Europas Gaumen verwöhnen will, muss auch im Bereich der Brotaufstriche mit Vielfalt aufwarten. Das STUTE-Sortiment umfasst Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Fruchtaufstriche und die beliebte Nuss-Nougat-Creme; ebenso eine Auswahl an hochwertigen Honigen und pikanten Aufstrichen/ Dips. Jahrzehntelange Erfahrungen in der Herstellung von Konfitüren und Fruchtaufstrichen sowie der Einsatz modernster Technologie erlauben es, einen außergewöhnlich hohen Qualitätsanspruch einzuhalten. Produziert wird in Hochleistungs-Vakuum-Kochkesseln, die dem neuesten Stand der Verfahrenstechnik entsprechen und eine schonende Behandlung der Früchte bei vollem Erhalt des Aromas garantieren.
Mit STUTE-Produkten lässt sich der Frühstückstisch reichhaltig decken.
Süße Brotaufstriche
Fruchtige Brotaufstriche
Unsere leckeren Rezepturen sind variantenreich: Neben den Klassikern (wie z. B. unsere Konfitüren) fertigen wir saisonale & aktionsbasierte Produkte. Eigenkreationen nach Kundenwunsch setzen wir gerne um. Unsere Fülllinien erreichen eine Gesamtkapazität von mehreren hunderttausend Gläsern pro Tag. Mit unseren Hochleistungs-Vakuum-Kochkesseln verarbeiten wir ausgesuchte Früchte besonders schonend – abgefüllt in verschiedene Glasformen mit einer Füllmenge von 135 bis 600 Gramm.
Konfitüre
Allgemein versteht man unter einer Konfitüre einen Brotaufstrich aus eingekochtem Obst und Zuckerarten. Hinzu kommen noch Pektin und eine Genusssäure (z. B. Zitronensäure). Gemäß der Konfitüren-Verordnung gibt es zwei Qualitätsstufen: Konfitüre extra und Konfitüre. Der Fruchtgehalt beträgt bei einer Konfitüre extra mindestens 45 Prozent und bei einer Konfitüre mindestens 35 Prozent.
Marmeladen
Der Begriff „Marmelade“ wird im täglichen Sprachgebrauch für alle fruchtigen Brotaufstriche verwendet. Gemäß Konfitüren-Verordnung ist die Bezeichnung Marmelade jedoch Produkten vorbehalten, die aus Citrusfrüchten (z. B. Orange, Grapefruit, Zitrone) hergestellt werden. Der Fruchtgehalt muss mindestens 20 Prozent betragen.
Gelees
Ein Gelee ist ein süßer Brotaufstrich von gallertartiger Konsistenz. Er wird aus Fruchtsaft und Zuckerarten unter Zugabe von Pektin hergestellt. Der Fruchtgehalt beträgt bei einem Gelee extra mindestens 45 Prozent und bei einem Gelee mindestens 35 Prozent. Auch hier gelten Ausnahmen für bestimmte Früchte, wie z.B. Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten.
Fruchtaufstriche
Fruchtaufstriche sind nicht in der Konfitüren-Verordnung geregelt. Für sie gibt es somit keine gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Frucht- und Zuckergehalts. Fruchtaufstriche haben im Vergleich zu Konfitüren in der Regel einen höheren Fruchtgehalt (z. B. 75 Prozent) und einen niedrigeren Gesamtzuckergehalt.
Pikante Aufstriche/ Dips
(z. B. Chutneys)
Chutneys kommen ursprünglich aus der indischen Küche und haben meist einen würzigen, süß-sauren oder scharf-pikanten Geschmack. Sie werden ähnlich wie Marmeladen aus Obst und Gemüse gekocht. Verfeinert werden sie mit Gewürzen, Ingwer, Chili, Essig oder anderen Zutaten. Die Chutneys können entweder grobe Stücke enthalten oder auch cremig passiert werden.
Spezialitäten
Zu unseren besonderen Spezialitäten zählen Gourmet-Cremes, Gemüse-Brotaufstriche und Früchtemark. Jeder Brotaufstrich kann in verschiedene Gläser mit Verschlüssen nach Wahl abgefüllt und mit der gewünschten Etikettierung versehen werden. Qualitätskontrollen unabhängiger Institute überwachen den gesamten Herstellungsprozess.
Honige und...
Die Rohwarenspezialisten von STUTE kaufen nur die besten Honige aus den bekanntesten Ernteländern der Welt ein. Bei Anlieferung in Paderborn verifiziert die Qualitätssicherung die Provenienz des Honigs und untersucht ihn auf mögliche Kontaminanten.
Alle in Deutschland verkauften Honige unterliegen der Deutschen Honigverordnung. Diese definiert Honig wie folgt:
„Honig ist der natursüße Stoff, der von Bienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Absonderungen lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindliche Sekrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydrieren und in den Waben des Bienenstockes speichern und reifen lassen.”
Honige
STUTE verarbeitet ausschließlich ausgewählte Rohwaren. Unabhängige Institute verifizieren die Trachten, die Provenienzen und führen regelmäßig Qualitätskontrollen durch. Strenge Auswahlkriterien und schonende Verarbeitungsprozesse stellen die farbliche und geschmackliche Vielfalt unserer Honige sicher.
Weitere Informationen rund um das Thema Honig finden Sie auf der Homepage vom Honig-Verband e.V.
...Nuss-Nougat-Cremes
Was in der Obstverarbeitung gilt, ist auch Grundsatz bei der Herstellung von Nuss-Nougat-Creme: STUTE steuert den gesamten Produktionsprozess, was mit Sicherheit zu außergewöhnlicher Qualität führt. Auch hier ist die Auswahl der Rohwaren eine wichtige Grundlage für den hohen Qualitätsstandard. Erntefrische Haselnüsse werden im Werk geschält, geröstet und direkt zu Nusspaste vermahlen. Dieses vollständig geschlossene System arbeitet vollautomatisch unter ständiger Temperaturkontrolle. Unter Zusatz von vollaromatischem Kakao und entrahmter Milch entsteht nicht zuletzt die bei Kindern beliebte Nuss-Nougat-Creme.
Hergestellt werden auch Duo-Cremes mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen.
Süße Cremes
In unserem Werk entstehen hochwertige, zart streichfähige Nuss-Nougat- und Duo Cremes sowie Spezialcremes in verschiedenen Geschmackrichtungen z.B. Erdbeer-Joghurt, Haselnuss, Cappuccino, welche ein süßes und aromatisches Geschmackserlebnis bieten.
Allgemein versteht man unter einer Konfitüre einen Brotaufstrich aus eingekochtem Obst und Zuckerarten. Hinzu kommen noch Pektin und eine Genusssäure (z. B. Zitronensäure). Gemäß der Konfitüren-Verordnung gibt es zwei Qualitätsstufen: Konfitüre extra und Konfitüre. Der Fruchtgehalt beträgt bei einer Konfitüre extra mindestens 45 Prozent und bei einer Konfitüre mindestens 35 Prozent. Für bestimmte Fruchtsorten, wie z. B. Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten, gelten Ausnahmen hierzu. Der Gesamtzuckergehalt ist gesetzlich vorgeschrieben und muss mehr als 55 Gramm Zucker je 100 Gramm Erzeugnis betragen.